The Perpetrators
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August Hirt (1898 - 1945)
Rolf Hochhuth dämonisiert Hirt 1963 in einem Steckbrief als die Inkarnation des Bösen: “Ein gargantuahafter, raumfüllender Zecher mit einem Brustkorb wie ein Allesbrenner, der sein zynisch-gemütliches Schwäbeln an Bierabenden noch kultiviert, weil er dessen humorige Wirkung richtig abschätzt.” Nachzulesen in dem Trauerspiel »Der Stellvertreter«. “Er wurde nie gefunden”, fährt Hochhuth fort, “wahrscheinlich auch nie gesucht, obwohl seine wissenschaftlich gepflegte Idiotie und Grausamkeit selbst noch das branchenübliche Maß vieler prominenter Mediziner übertrafen.”
Nie gefunden? Nicht einmal gesucht? Hochhuths Argwohn war in diesem Fall unbegründet. Aus Akten der schweizerischen Bundesanwaltschaft geht hervor, dass die Behörden noch bis Ende der 1950er Jahre mit der Fahndung nach Hirt befasst waren. Deswegen in der Schweiz, weil der als Spezialist für Introvitalmikroskopie bekannte Anatom Hirt angeblich im August 1945 in der Gegend von Genf gesehen wurde, aber auch, weil er schweizerischer Staatsbürger war (seit 1921 zusätzlich mit der deutschen Staatsbürgerschaft). Tatsächlich hat August Hirt bereits am 2. Juni 1945 nahe dem Schwarzwalddörfchen Schönenbach, wo er Ende April 1945 untergetaucht war, sein Leben mit einem Pistolenschuss in den Kopf selbst beendet. Allerdings dauerte es lange, bis dies einer größeren Allgemeinheit bekannt wurde. Am 23. Dezember 1953 wurde er - selbstverständlich in Abwesenheit - von einem Militärgericht in Metz zum Tode verurteilt. Im Fahndungsblatt der schweizerischen Bundesanwaltschaft blieb er bis 1959 verzeichnet.
August Hirt
Sammlung Hans-Joachim Lang
August Hirt - eine Karriere
August Hirt wurde am 29. April 1898 in Mannheim als Sohn eines schweizerischen Stukkateurs und späteren Likörfabrikanten geboren. Der in seinen Leistungen eher schwache Schüler, der 1912 wegen schlechter Noten in Mathematik und Französisch die Obertertia wiederholen musste, zog 1914 als Freiwilliger in den Ersten Weltkrieg, bis ihn nach zwei Jahren ein Kieferndurchschuss vorübergehend zur Besinnung brachte. Er kehrte an sein Mannheimer Gymnasium zurück und legte 1917 die Reifeprüfung ab.
Als Student der Medizin ließ sich August Hirt in Heidelberg immatrikulieren, wo er zusätzlich zur schweizerischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft erwarb. Er trat in die völkisch-national eingestellte Burschenschaft “Normannia” ein und organisierte nach 1930 - mittlerweile Privatdozent - paramilitärische Wehrsportübungen. Am 1. April 1933 wurde Hirt, jetzt außerordentlicher Professor für Anatomie, Mitglied der SS. Als einen “parvenühaft arroganten Menschen” beschrieb ihn ein späterer Kollege, der ihn als seinen akademischen Lehrer in Heidelberg erlebt hatte.
In den Heidelberger Jahren forschte Hirt über das Nervensystem der Niere und entwickelte zusammen mit dem Pharmakologen Philipp Ellinger einen neuen Typ von Fluoreszenzmikroskop, das als Intravitalmikroskop bekannt wurde. Dieses Instrument ermöglichte es den Wissenschaftlern erstmals, lebende Organe zu untersuchen, denen vorher Farbstoffe zugesetzt worden waren. Hirt und Ellinger, Letzterer der Erfahrenere und Ältere, erhielten für diese Entwicklung ein Patent, die Firma Zeiss in Jena kommerzialisierte die Idee. Trotzdem brach die Beziehung ab. Denn Ellinger war Jude. Und damit war er für Hirt, spätestens, seit er der SS beigetreten war, kein Umgang mehr. Aus dem gleichen Grund steht der Anatom im Verdacht, dabei mitgewirkt zu haben, dass sein Kollege Hermann Hoepke, der mit einer Jüdin verheiratet war, aus dem Hochschuldienst entlassen wurde. Nachdem Ellinger in die USA emigriert war, hielt seinen früheren Partner niemand und nichts mehr zurück, fortan dessen wissenschaftliche Beiträge zur Intravitalmikroskopie wie auch die Erträge aus den Patentrechten für sich allein zu reklamieren.
Mit dem Ruf auf den Anatomie-Lehrstuhl an der Universität Greifswald kam 1936 der von Hirt lange vergeblich erhoffte Karriereschub. In Greifswald wie in Frankurt am Main, wohin er sich 1938 abwerben ließ, leitete er die jeweiligen Anatomischen Institute als Direktor, genau wie anschließend in Straßburg. Wegen seines freiwilligen Kriegsdienstes als Truppenarzt an der Westfront sahen ihn die Frankfurter allerdings nicht gerade häufig im dortigen Forschungsbetrieb.
Unmittelbar nach seiner Ankunft in Straßburg 1941 fasste Hirt den Plan, die in seinem Institut vorhandenen Sammlungen zu einem Anatomischen Museum auszubauen. Das war an sich nicht ungewöhnlich. Tier- und Humanpräparate wurden den Medizinern und auch einer allgemeinen Öffentlichkeit bereits seit dem 18. Jahrhundert vorgezeigt. Im frühen 19. Jahrhundert hatten die neu entstehenden anatomischen und pathologischen Institute an den Universitäten begonnen, ebenfalls solche Sammlungen zusammenzustellen. In ihrer Anschaulichkeit dienten sie dem Erwerb und der Vermittlung von Wissen über den gesunden und den kranken Körper. Das in Deutschland bedeutendste Museum dieser Art gründete gegen Ende des 19. Jahrhunderts Rudolf Virchow in der Berliner Charité. Er hatte erkannt, wie viel sich damit für die Breitenwirkung seines Faches erreichen ließ.
Wolfram Sievers (1905 - 1948)
Wolfram Sievers, wurde als Einziger derer, die an der Ermordung der 86 jüdischen Frauen und Männer unmittelbar beteiligt waren, vor dem Nürnberger Ärztetribunal angeklagt. Es war dies das erste von zwölf Verfahren, die sich an den Nürnberger Prozess des Internationalen Militärgerichtshofs gegen die Hauptkriegsverbrecher anschlossen. Das von US-Richtern geführte Gericht unter Vorsitz von General Telford Taylor nahm am 25. Oktober 1946 seine Arbeit auf. Nicht ganz zwei Wochen später wurde den 23 Beschuldigten, hochrangigen NS-Ärzten und Funktionären des NS-Gesundheitswesens, die Anklageschrift zugestellt. Allesamt saßen sie zu diesem Zeitpunkt in Nürnberg in Untersuchungshaft.
Am 20. August 1947, dem 143. Verhandlungstag, gab das Gericht seine Urteile bekannt. Mit sechs weiteren Angeklagten wurde der SS-Standartenführer Sievers zum Tod durch den Strang verurteilt. Ihm war die Teilnahme, zudem als Verantwortlicher, zur Last gelegt worden “an Höhen-, Unterkühl-, Malaria-, Lostgas-, Seewasser-, epidemischen Gelbsucht- und Fleckfieber-Versuchen sowie der Ausrottung von Juden für die Vervollständigung einer Skelettsammlung”.
In der Begründung seines Urteils argumentierte das Gericht, dass Sievers ”praktisch gesehen … der tatsächliche Leiter des Ahnenerbe” gewesen sei. “In dieser Eigenschaft war er Himmler unterstellt und berichtete ihm regelmäßig über die Angelegenheiten dieser Gesellschaft.” Was das in Natzweiler-Struthof verübte Verbrechen an Auschwitz-Häftlingen angeht, habe Sievers “vom ersten Augenblick an” gewusst, “dass Massenmord für die Schaffung der Skelettsammlung geplant” gewesen sei. “Die photographischen Aufnahmen der Leichen und der Sezierräume des Instituts, die von den französischen Behörden nach der Befreiung Straßburgs gefertigt wurden, unterstreichen die grauenhafte Geschichte dieser planmäßigen Morde, an denen Sievers beteiligt war.” Zwar stünden die grundlegenden Richtlinien und die Vorhaben, die er umsetzte, in der Zuständigkeit seiner Vorgesetzten, doch in der Realisierung der Einzelheiten habe er, so das Gericht, “unbegrenzte Entscheidungsvollmacht” gehabt.
In den Morgenstunden des 2. Juni 1948 wurden die Urteile im Hof des Gefängnisses Landsberg am Lech vollstreckt.
Bruno Beger (1911 - 2009)
Erst am 27. Oktober 1970 wurde gegen Bruno Beger und gegen Hans Fleischhacker vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess wegen Beihilfe zum Mord eröffnet. Beger musste sich auch als Miturheber des Tötungsplans verantworten. Mit auf der Anklagebank saß Wolf-Dietrich Wolff, Referent von Wolfram Sievers in der Geschäftsstelle des »Ahnenerbes«.
Der Anthropologe des SS-”Ahnenerbe” war 1948 in Darmstadt als »Mitläufer« entnazifiziert worden und arbeitete als kaufmännischer Angestellter in der Papierindustrie. Nach wie vor blieb er seinen alten Forschungsgebieten verhaftet, nun in seiner Freizeit und nicht aus offen rassistischen Motiven. Bereits 1952 startete er wieder zu einer Tibet-Expedition, der noch weitere folgten.
Bruno Beger wurde wegen Beihilfe zu 86-fachem Mord zur Mindeststrafe von drei Jahren verurteilt, seine Untersuchungshaft wurde ebenso angerechnet wie seine Darmstädter Internierungshaft zwischen dem 1. Mai 1946 und dem 2. Februar 1948. Laut Beschluss der 20. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt vom 11. Juli 1977 “wird der noch nicht verbüßte Strafrest aus dem Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht Frankfurt/Main vom 6. 4. 1971 in Verbindung mit dem Urteil vom 24. 10. 1973 gemäß § 56g StGB erlassen, da die angestellten Ermittlungen nichts Nachteiliges über die Lebensführung des Verurteilten ergeben haben”.
Bruno Beger ist laut einer Mitteilung aus seiner Familie vom 8.1.2010 im Oktober 2009 in Königstein/Taunus gestorben.
Hans Fleischhacker (1912 - 1992)
Erst am 27. Oktober 1970 wurde gegen Bruno Beger und gegen Hans Fleischhacker vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 115 Fällen eröffnet. Beger musste sich auch als Miturheber des Tötungsplans verantworten. Mit auf der Anklagebank saß Wolf-Dietrich Wolff, Referent von Wolfram Sievers in der Geschäftsstelle des »Ahnenerbes«.
Hans Fleischhacker war (wie sein Kollege >Bruno Beger) 1948 von einer Spruchkammer als “Mitläufer” eingestuft worden. Er war, wie auch andere Mitglieder des Lehrkörpers, am 25. Oktober 1945 auf Befehl der französischen Militärregierung “mit sofortiger Wirkung” aus dem Dienst der Universität Tübingen entlassen worden. Zu dieser Zeit befand er sich in amerikanischer Gefangenschaft, zunächst in Karlsbad, dann in Langwasser bei Nürnberg. Schließlich saß er von Dezember 1947 an im französischen Internierungslager Balingen unweit von Tübingen ein. Im März 1948 wurde er in einem “Außendienstkommando” des Lagers beim Landessuchdienst für Kriegsgefangene und Vermisste eingesetzt, einer Dienststelle des Innenministeriums Südwürttemberg-Hohenzollern in Tübingen. Nach seiner Entlassung aus dem Internierungslager blieb Fleischhacker Regierungsangestellter, avancierte zum Abteilungsleiter der Dienststelle und war auch wieder als erbbiologischer Gutachter bei Gerichten zugelassen. Anstelle des ebenfalls suspendierten Wilhelm Gieseler hatte Günther Just, Ordinarius und kommissarischer Leiter des Tübinger Anthropologischen Instituts, 1949 Fleischhackers Wiedereinstellung bei der Universität beantragt: “Die wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Betroffenen sind rein fachlicher Natur und haben zur nationalsozialistischen Doktrin keine ersichtlichen Beziehungen.” Offenbar sah man Fleischhackers Tätigkeit von Juni 1941 bis Oktober 1942 als Abteilungsleiter an der “Außenstelle Litzmannstadt des Rasse- und Siedlungshauptamtes” ebenfalls als “rein fachlicher Natur”. Vielleicht, weil er dort Material für seine wissenschaftliche Forschungen sammelte: Fleischhacker habilitierte sich mit einer Arbeit über die Fingerabdrücke von Juden, die er im Ghetto Litzmannstadt - so bezeichneten die Nazis das polnische Lodz - genommen hatte.
Zu seinen Aufgaben in Litzmannstadt hatte auch die Schulung von Rassegutachtern gehört, die “bei der Eindeutschung von Polen” beschäftigt waren. Im November 1950 konnte der Anthropologe seinen wissenschaftlichen Weg an der Frankfurter Universität fortsetzen, war von 1956 bis 1959 Gastforscher an der Universität von El Salvador, von Januar 1960 bis Oktober 1961 wieder Assistent am Tübinger Anthropologischen Institut, fortan Privatdozent am Anthropologischen Institut der Universität Frankfurt, wo er im Mai 1968 wegen des Strafverfahrens vorübergehend vom Dienst suspendiert wurde und nach seinem Freispruch schließlich noch als Professor lehrte. Die Anklage gegen ihn hatten die Frankfurter Richter von dem laufenden Strafverfahren abgetrennt und ihn im März 1971 vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen. Das Richterkollegium hatte ihm die Behauptung abgenommen, dass er von den finalen Folgen seiner anthropologischen Messungen in Auschwitz nichts gewusst habe. Er wie Beger hatten letztlich glaubhaft vorbringen können, ihre Messungen hätten einzig dem Zweck gedient, wissenschaftliche Methoden untereinander abzugleichen, da man unterschiedlichen Schulen entstammte und im »Kommando K« einen gemeinsamen Einsatz als Anthropologen vor sich hatte.
Josef Kramer (1906-1945)
Der gelernte Buchhalter, seit 1931 Mitglied in der NSDAP und seit 1932 in der SS, verrichtete in mehreren Konzentrationslagern seinen Dienst. Unter anderem war er vom Oktober 1942 an Kommandant im KZ Struthof-Natzweiler, danach vom Mai bis November 1944 Kommandant in Auschwitz-Birkenau.
Kramer ermordete die 29 Frauen und 57 Männer, deren Leichen vom SS-”Ahnenerbe” für eine Skelettsammlung an der Reichsuniversität Straßburg bestimmt waren. Über seinen Anteil an dem Verbrechen gab er folgenden Bericht. Er beginnt mit dem Mittwoch, 11. August 1943, abends um 21 Uhr, als SS-Männer die ersten 15 der 86 Auschwitz-Häftlinge abholten und mit einem offenen Lastwagen zum »Struthof« fuhren. Kramer befahl ihnen laut eigener Darstellung, dass sie in den Desinfektionsraum gehen müssten, sagte ihnen aber nicht, was ihnen tat-sächlich bevorstand.
Kramer weiter: »Mit Hilfe einiger SS-Leute kleidete ich sie vollständig aus und schob sie in die Gaskammer, als sie vollständig nackt waren. Als die Türe geschlossen war, fingen sie an zu brüllen. Nachdem die Türe geschlossen war, führte ich durch ein Rohr, das oben rechts vom Guckloch angebracht war, eine gewisse Menge von Salzen ein. Sodann schloss ich die Öffnung des Rohres mit einem Kork, der am Ende dieses Rohres angebracht war. Dieser Kork hatte ein Metallrohr. Dieses Metallrohr schleuderte das Salz und Wasser in die Innenseite der Öffnung der Kammer, von der ich gesprochen habe. Ich beleuchtete die Innenseite des Raumes mittels eines Schalthebels, der in der Nähe des Rohres angebracht war, und beobachtete durch das Guckloch, was innerhalb des Raumes vor sich ging. Ich habe gesehen, dass diese Frauen ungefähr noch eine halbe Minute geatmet haben, bevor sie auf den Boden fielen. Nachdem ich die Ventilation innerhalb des Schornsteines in Bewegung gebracht hatte, öffnete ich die Türen. Ich fand diese Frauen leblos am Boden liegen, und sie waren voll bedeckt mit Ausscheidungen. Am nächsten Morgen sagte ich zu den Krankenpflegern der SS, die Leichname in einen kleinen Wagen zu legen – es war ungefähr um 5.30 Uhr –, damit sie in das anatomische Institut gebracht werden könnten, so wie mich Professor Hirt gebeten hatte. Einige Tage später brachte ich unter den gleichen Umständen wiederum eine gewisse Anzahl von Frauen in die Gaskammer, die auf diese Weise vergast wurden. Einige Tage später ging ich wiederum in die Gaskammer, und das wiederholte sich ungefähr zwei oder drei Mal, bis 50 oder vielleicht auch 55 mit den Salzen, die Hirt mir gegeben hatte, getötet waren.«
Kramer konnte offenbar nicht mehr bis 86 zählen, denn 86 Frauen und Männer, und nicht 55, wurden in der Gaskammer vergiftet. Vermutlich verteilte Kramer die Mordaktion auf vier Abende. Nachdem er am 11. August in einem ersten und wahrscheinlich am 13. August in einem zweiten Durchgang die Frauen umgebracht hatte, nahm er sich an zwei weiteren Abenden zwischen dem 14. und 21. August die Männer vor. Wenn zutrifft, was vier ehemalige Gefangene des Lagers aus Luxembourg als Zeugen ausgesagt haben, dann war dies am 17. und 19. August der Fall.
Man wird sich die Einzelheiten nicht dramatisch genug vorstellen können. Als einige der Leichen eineinhalb Jahre später im Keller des Anatomischen Instituts gefunden wurden, konnten bei den Autopsien auch zahlreiche Prellungen und Quetschungen festgestellt werden, die diesen Abenden zuzuordnen sind. Denn mit Sicherheit lassen sich keine 15 Personen ohne Zwang, nackt, in einen nur 2,40 Meter breiten, 3,50 Meter tiefen und 2,60 Meter hohen, dunklen Raum schicken. In verschiedenen Quellen wird behauptet, dass an einem dieser Abende eine Frau, zwei Frauen oder ein Mann auf der Flucht oder wegen Widerstands erschossen wurde. Ich halte diese Darstellungen für falsch, denn sie stammen von Zeugen vom Hörensagen. Dies wird in meinem Buch begründet.
Kramer wurde am 17. November 1945 von einem britischen Militärgericht in Lüneburg zum Tode verurteilt und am 13. Dezember 1945 in Hameln hingerichtet.